Praxisschwerpunkte (dargestellt anhand psychosomatischer Beschwerden) sind:

1. Depression
(mit Beschwerden wie z. B. chronische Müdigkeit, Kraftlosigkeit, Trauer, Schuldgefühle, Interessensverlust, Hoffnungslosigkeit, Konzentrations- und Gedächtniseinbußen, Appetitlosigkeit, Unruhe)

2. Akute Krisen im privaten oder beruflichen Bereich (Konflikte am Arbeitsplatz, Mobbing, Trennung, Beziehungskrise, Selbstwertprobleme)

3. „Burn Out“, Selbstüberforderung

4. Reaktionen auf größere Belastungen (z.B. schwere Krankheit, Tod von Partnern und Angehörigen, Trennung, Unfälle)

5. Psychische Probleme in Zusammenhang mit einer körperlichen Erkrankung oder umgekehrt der Neigung, auf psychische Belastungen vorwiegend mit körperlichen Symptomen zu reagieren (psychosomatisch/somatopsychisch)

6. Ängste (z. B. Panikattacken, Prüfungsangst, Phobien, soziale Ängste, generalisierte Angststörung)

7. Zwangserkrankungen (z. B. Waschzwang, Kontrollzwang)


Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung:

Eine Psychotherapie beginnt, seit Änderung der Richtlinien zum 01. April 2017, mit der sogenannten "Sprechstunde". Das ist das erste Gespräch und kann bei Bedarf auf sechs Gespräche ausgedehnt werden (jeweils à 25 Minuten). Unsere Aufgabe ist es u.a., im Verlauf dieser Sitzungen aufgrund Ihrer Beschwerden und Vorgeschichte herauszufinden, was für eine Erkrankung aus dem psychosomatischen Bereich vorliegt und Ihre Symptome auch diagnostisch einzuordnen.

Unter Einbeziehung fachlicher Überlegungen und Erfahrungen nutzen wir diese ersten Sitzungen, um einzuschätzen, ob eine Psychotherapie geeignet erscheint, um Ihre Beschwerden bzw. Ihre Erkrankung sinnvoll und erfolgversprechend zu behandeln (im Sinne der Richtlinien-Psychotherapie der Krankenkassen). Darüber hinaus ist zu klären, ob eine sofortige „Akuttherapie“ notwendig erscheint und welches psychotherapeutische Verfahren am geeignetsten erscheint. Es könnten aber auch andere Weichenstellungen erfolgen, z.B. die Vermittlung zu einer sozialen Beratungsstelle oder die Ermunterung zu einer Paartherapie.

Erst dann folgen die sogenannten „probatorischen Sitzungen, um das therapeutische „Miteinander“ (-arbeiten) noch etwas testen zu können.

Schließlich könnte dann nach den Sprechstunden und den probatorischen Sitzungen im nächsten Schritt ein Antrag auf Kurzzeittherapie erfolgen. Gleichzeitig dienen die ersten Sitzungen dazu, Ihrerseits herauszufinden, ob Sie sich für eine therapeutische Zusammenarbeit entschließen bzw. sich auf einen therapeutischen "Selbsterfahrungs"-Prozess einlassen möchten.

Wir erarbeiten mit Ihnen individuelle Behandlungsansätze. Wir sind im regelmäßigen Austausch mit Kollegen i.R. von sogenannten Supervisions- und Intervisionsgruppen. Sollte aufgrund der Problematik oder persönlichen Voraussetzungen unserer Einschätzung nach ein anderes Behandlungsverfahren, ein anderes Setting (z.B. Gruppe, Klinik etc.) eine therapeutische Spezialisierung (z.B. bei stoffgebundener Abhängigkeit) oder Ähnliches notwendig erscheinen, helfen wir gerne bei der Weitervermittlung. Bei Notwendigkeit zur Verordnung von Psychopharmaka arbeiten wir gerne mit psychiatrischen Kollegen oder Ihrem Hausarzt zusammen.

Ziel ist es, unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten, eine medizinisch sinnvolle, erfolgversprechende und förderliche Therapie anzubieten und zu gewährleisten.







Termine



































































Psychosomatik Mangfalltal
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Tel. 08066 - 88 47 472
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